3. Urheberrechte, Copyright, Fair Use
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3. Urheberrechte, Copyright, Fair Use
3. Urheberrechte, Copyright, Fair Use etc.
Beitragvon aramis » Di 20. Okt 2009, 11:28
Es ist sicherlich ganz unnötig noch einmal darauf hinzuweisen, aber trotzdem möchten wir an dieser Stelle DIE Goldene Regel im Umgang mit fremden Ideen und Werken kurz umreißen.
Aus Anstand und Respekt voreinander, setzen wir in diesem Forum, die uneingeschränkte Anerkennung des Urheberrechts anderer voraus. Fremdes Design, geistiges (intelektuelles) Eigentum, Anleitungen sowie Inhalte von Kursen und Büchern, dürfen nicht ohne Erlaubnis des Künstlers weiterverbreitet oder für kommerzielle Zwecke nachgemacht oder verwendet werden; bei Arbeiten, in Anlehnung an andere Schaffende, sind diese zu benennen.
Der Gesetzgeber schützt den Schöpfer von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gegen die unautorisierte Nutzung seiner Werke durch andere - dazu bedarf es keines Urheberechtshinweises oder Copyright-Vermerks. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Werke werden als persönliche geistige Schöpfungen (dazu gehören u.a. Sprach- und Schriftwerke, Werke der bildenden Kunst und deren Entwürfe, Lichtbild- und ähnlich geschaffene Werke, Filmwerke, wissenschaftliche oder technische Zeichnungen, Skizzen, Tabellen….) behandelt. Ausschließlich der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist - er kann anderen Nutzungsrechte gewähren.
Bitte lest hierzu auch: Urheberrecht, Copyright, Fair Use
Für Österreich seht bitte hier und für die Schweiz hier nach.
Beide ähneln in den o.g. Punkten dem deutschen Urheberrecht.
Beitragvon aramis » Di 20. Okt 2009, 11:28
Es ist sicherlich ganz unnötig noch einmal darauf hinzuweisen, aber trotzdem möchten wir an dieser Stelle DIE Goldene Regel im Umgang mit fremden Ideen und Werken kurz umreißen.
Aus Anstand und Respekt voreinander, setzen wir in diesem Forum, die uneingeschränkte Anerkennung des Urheberrechts anderer voraus. Fremdes Design, geistiges (intelektuelles) Eigentum, Anleitungen sowie Inhalte von Kursen und Büchern, dürfen nicht ohne Erlaubnis des Künstlers weiterverbreitet oder für kommerzielle Zwecke nachgemacht oder verwendet werden; bei Arbeiten, in Anlehnung an andere Schaffende, sind diese zu benennen.
Der Gesetzgeber schützt den Schöpfer von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gegen die unautorisierte Nutzung seiner Werke durch andere - dazu bedarf es keines Urheberechtshinweises oder Copyright-Vermerks. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Werke werden als persönliche geistige Schöpfungen (dazu gehören u.a. Sprach- und Schriftwerke, Werke der bildenden Kunst und deren Entwürfe, Lichtbild- und ähnlich geschaffene Werke, Filmwerke, wissenschaftliche oder technische Zeichnungen, Skizzen, Tabellen….) behandelt. Ausschließlich der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist - er kann anderen Nutzungsrechte gewähren.
Bitte lest hierzu auch: Urheberrecht, Copyright, Fair Use
Für Österreich seht bitte hier und für die Schweiz hier nach.
Beide ähneln in den o.g. Punkten dem deutschen Urheberrecht.
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